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Anhang
- Herrn Metkas erfolgreiche "Wohnungsbewerbung"
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Am
1. Juli 1951 erhielt Frau Krehn folgende Wohnungszuweisung
vom Kreiswohnungsamt (Ausschnitt): |
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Die
Familie Metka konnte vier Monate nach der Antragsstellung
umziehen. Bei Umzügen innerhalb eines Landkreises
erteilte der zuständige Kreisbeauftragte die Zuzugsgenehmigung.
Dabei stützte er sich auf die Stellungnahme des
örtlichen Wohnungsausschusses. Erhalten ist ein
Zettel auf dem die Mitglieder des Wohnungsausschusses
der Gemeinde vom 14. Oktober 1947 notiert sind: |
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Wohnungsausschuß:
Fleischmann 26, Ruf Peter 12, König Gg. 1,
Kamm Gg. 11b, Badstieber Clemens 1
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Die
Zahlen sind die Hausnummern; König Gg. war der ehemalige
Kirchfarrnbacher Pfarrer; ein Flüchtling musste dabei
sein und der war Badstieber Clemens. |
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Nicht
alle eingereichten Umzugswünsche konnten erfüllt
werden. Vor allem wurden Wohnungen in der Nähe von
Bahnhöfen gesucht, um leichter zur Arbeitsstelle
gelangen zu können. Probleme gab es auch, wenn die
ehemaligen Soldaten aus der Kriegsgefangenschaft kamen.
Alle bewohnbaren Zimmer waren ja belegt. Sie mussten Eigenbedarf
anmelden (z.B. bei Kfb Nr. 17, Nr. 19 und Dfb. Nr.17).
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