Lebensläufe - Trostworte

der Kirchlichen Kriegschronik von Pfarrer Wilhelm Dietzfelbinger beigelegt

- Auszug -

     
 
Johann Martin R u f
 
     
 

Reformationsfest, den 3. Nov. 1918

Die schweren Entscheidungskämpfe der letzten Wochen haben aus unserer Pfarrgemeinde ein neues Blutopfer gefordert: der ehemalige Dienstknecht Johann Martin Ruf, Bauern- und Bürgermeisterssohn von hier (Kirchfarrnbach), hat den Tod fürs Vaterland gefunden.

Derselbe wurde am 26. Mai 1899 als der Sohn des Bauern Georg Ruf und dessen Ehefrau Katharina, geb. Spitzer zu Kirchfarrnbach geboren. Der Einberufungsbefehl erreichte ihn im Mai des vergangen Jahres, als er in Unterschlauersbach diente. Am 24. Mai dieses Jahres hatte er sich in Erlangen zu stellen, wo er in das Ersatzbataillon des dortigen 19. bayer. Inf. Regs. eingereicht wurde. Hier erlebte er seine militärische Ausbildung.

Bald wurde er, der sich auch in seinem Zivilberuf ob seines vorbildlichen Fleißes und seiner Gewissenhaftigkeit wie seiner hilfreichen und gewinnenden Art bei allen, die ihn kannten, größter Beliebtheit erfreute, in seinem militärischen Beruf als ein tüchtiger und brauchbarer Soldat erkannt, so daß er der Maschinengewehrabteilung seines Regiments überwiesen wurde. Länger denn ein Jahr stand er in Garnison. Wiederholt durfte er in Urlaub zu den Seinen zurückkehren, gerne und willig diese bei ihrer Arbeit unterstützend. Doch auch für ihn sollte die Stunde des Abschieds schlagen.

Es war am 1. September dieses Jahres als er ins Feld rückte, wo er der 3. Maschinengewehr-Kompanie des 19. bayer. Inf. Rgs. angehörte. Nicht lange währte es und er stand vor dem Feind. Es war am 1. Oktober früh 1/4 7 Uhr, als er an der Straße Masnières-Cambrai an Schulter und Bein durch einen Granatsplitter tödlich verletzt wurde. Die erste Nachricht "Vermißt" ließ noch einen Schimmer von Hoffnung übrig, aber bald ward diese durch die Todesnachricht zerstört.

Seine Lebenszeit beläuft sich auf 19 Jahre, 4 Monate, 4 Tage. Leider konnten ihn infolge des nachrückenden Feindes kameradschaftliche Hände nicht das Grab bereiten. Wir können dem nur beipflichten, wenn er in einem von der Kompanie gewürdigten Nachruf als ein äußerst tüchtiger, brauchbarer und pflichtbewußter Kamerad geschildert wird. Als ein Soldat, der anderen zum Vorbild das Höchste, was ein Soldat leisten kann und soll, geleistet hat, nämlich seine Pflicht bis in den Tod, so wird er in unserer Erinnerung fortleben. Den trauernden Eltern und Geschwistern aber sei zu ihrem Trost das Wort zugerufen: Siehe, wir preisen selig die erduldet haben. Im Anschluß an dieses Wort lasset uns nunmehr einstimmen in den 1. Vers des Liedes Nr.552.

 
 
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