Wohnungsrecht und Leibgeding
Alterssicherung des Johann Bauer gemäß Übergabevertrag 1926
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    VIII. (Unterschlupf für ledige Geschwister)    
    Den noch ledigen weiteren Kindern der Übergeber namens Elisabeta, Anna, Maria, Wolfgang und Margareta Bauer, zur Zeit 26, 23, 20, 17 und 13 Jahre alt, gebührt auf die Dauer ihres ledigen Standes in Arbeitslosigkeits- und Krankheitsfällen der unentgeltliche Unterschlu(p)f in der Austragsstube ihrer Eltern. -...    
         
     
         
    Abschnitt IX.    
    Der jeweilige Anwesenseigentümer ist weiter noch verpflichtet den vorgenannten Wolfgang und Margareta Bauer je bei deren Verehelichung die Federn zu je einem Bett unentgeltlich zu verabreichen. - Auf dingliche Sicherstellung dieser auf je 50 GM gewerteten Ansprüche wird verzichtet.
   
         
     
Weitere Entwicklungen    

Johann Bauer war 22 Jahr alt, als er das Anwesen überschrieben bekam. Seit seinem 13. Lebensjahr hatte er als Dienstknecht gearbeitet. Auch als nunmehriger Eigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens musste er bei anderen arbeiten, das Einkommen aus der kleinen Landwirtschaft reichte bei weitem nicht aus.

Zwei Kinder (Johann * 11.9.1927 und Kunigunde *28.3.1929) hatte er mit seiner Ehefrau Margarete, geb. Hacker.

 
     
 
Johann Bauer (um 1935)
 
Kunigunde Bauer (um 1935)
verstarb früh
 
verh. Reichert
     
   
Erhalten geblieben ist auch sein Arbeitsbuch.
Es zeigt die Betriebe, bei denen er gearbeitet hat.
     
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