Der
Wilhermsdorfer Forstwart Johann David Döllner (39
Jahre) hatte den Georg Simon aber nicht nur einmal beim
Wildern erwischt. Nach dem 1. September, als er ihn
zum ersten Male gestellt hatte, traf er ihn noch einige
Male an mit dem Gewehr in der Hand! Aber immer hatte
der geschickte Wilderer eine Ausrede parat oder es gelang
ihm, wenn er Wild bei sich trug, im Wald zu verschwinden.
Dass
Georg Simon mehrere Gewehre besaß, konnten weder
er noch seine Schwester oder seine Mutter, die ebenfalls
vernommen wurden, abstreiten. Als sie nach dem Grund
der Anschaffung gefragt wurden, sagte die Schwester:
"Es hieß allgemein, es werde wieder die Landwehr
errichtet, und deswegen hat sich mein Bruder das Gewehr
erst vor einigen Wochen angeschafft"
Auf
die Frage des Richters, ob ihr Bruder sonst keinen Zweck
bei der Anschaffung des Gewehres verfolgte, gab sie
frech zur Antwort: „Ja, auch zum Hausschutz hat
er es angeschafft, denn es wurden vor kurzem dem Müller
zu Adelsdorf die Fenster eingeworfen, wobei er beinahe
derworfen worden wäre. Man hat Feinde, gegen die
man sich schützen muss. Zur Jagd hat sich mein
Bruder das Gewehr nicht angeschafft, denn wir haben
keine Zeit dazu. Wir haben ein paar Morgen Acker, welche
wir mit der Hand bebauen müssen. Sie haben gesehen,
bei der Haussuchung, dass wir Schweinfleisch haben,
das könnte auch gestohlen werden."
Eine
ganze Reihe von Zeugen, die noch dazu vernommen wurden,
stritten hartnäckig jegliche Wilderei ab. Sie hatten
alle nichts gesehen und auch nichts gehört. Keiner
machte eine konkrete Aussage, mit der die Anzeige des
Forstwartes hätte bestätigt werden können.
Lediglich
das Schießen auf streunende Hunde, das Knallen
in den Obstgärten und Rübenäckern, die
nahe am Wald lagen, wurde in unschuldigster Weise von
den größten Wilderern bei ihrer Vernehmung
zugegeben. Obgleich mehrere von ihnen gesehen wurden,
wie sie Rehe und Hasen heim schleppten, diese im Hof
aufbrachen und säuberten und alles am hellichten
Tage -, leugneten sie beständig. Fast immer wurden
wildernde Hunde vorgeschoben, die es aus reinem Pflichtgefühl
zu vertreiben oder zu töten galt.
Unverständlich
mild fielen die Urteile aus, die von dem "Kreis-
und Stadtgericht Nürnberg" im Namen Seiner
Majestät des Königs von Bayern" wegen
Jagdfrevels" gefällt wurden: Der ledige Tagelöhner
Georg Simon Mohr wurde für schuldig erkannt und
zu "achttägiger, durch Umweisung der Lagerstätte
auf bloßen Brettern, sowie durch Entziehung der
warmen Speise an jedem dritten Tage doppelt geschärfter
Gefängnisstrafe, dann in die Kosten des Prozesses
verurtheilt..." Letztere wurden ihm jedoch wegen
seiner "Vermögenslosigkeit" erlassen
und fielen der Königlichen Staatskasse zur Last.
Auch
die weiteren Urteile fielen angesichts der eigentlich
immer als schweres Verbrechen betrachteten Wilddieberei
ungemein milde aus:
Schmiedemeister
Johann Wolfgang Böhm wurde wegen Jagdfrevels zu
einer fünftägigen Gefängnisstrafe und
wegen des nicht herbeigeschafften Schießgewehrs
zu einer Geldstrafe von fünf Gulden verurteilt,
der
Tagelöhner Simon Riedel von Altkatterbach wird
mit 12-tägigem Gefängnis bestraft,
der
Maurergeselle Conrad Kanzler von Kreben wird mit 8-tägigem
Gefängnis und dessen Sohn Schneidermeister Kaspar
Christoph Kanzler von Meiersberg mit 5-tägigem
Gefängnis bestraft.
Der
Schmiedssohn Georg Pfänder von Kreben wurde zu
einem 36-stündigen Arrest verurteilt.
Hatte
sich im Denken der Richter so vieles gewandelt? War
ihnen die Beweislast nicht ausreichend oder war es gar
die historische Situation des Revolutionsjahres 1848?
- Fragen, die wir heute kaum noch beantworten können.
Die
Verwunderung über diese Urteile jedoch bleibt,
denn Wilderei war in den vergangenen Jahrhunderten als
ein schweres Verbrechen angesehen worden. |