1575 – 1579    
         
    Oberndorfer Kunz Löslein stürzt sich mitsamt Familie ins Unglück    
         
   
Urteil missachtet - Im Turm angekettet bei Wasser und Brot - Pfarrer Keßler geschlagen - Zwangsverkauf von Haus und Hof nach Ableben
   
         
    Um den Zehnten (Abgabe vom Ertrag an Kirche oder Grundherrn) hatte der Kirchfarrnbacher Pfarrer Kaspar Keßler stets zu kämpfen, besonders mit dem Bauern Kunz Löslein in Oberndorf. Dessen Lehensherr, Wolf Balthasar von Seckendorf zu Jochsberg und Weidenach nährte die Flamme der Zwietracht, um dem Pfarrer den Zehnten zu entreißen.

Der Heilsbronner Abt Wunder dagegen schützte den Pfarrer und beantwortete Seckendorfs gereizte Zuschriften mit seiner gewohnten Ruhe und Offenheit unter Mitteilung der urkundlichen Nachweise.

Auf Befehl der Regierung, welche für den Pfarrer entschied, wurde Löslein, da er sich der Entscheidung: zu verkaufen und wegzuziehen, nicht fügte, zu Heilsbronn bei Wasser und Brot in den Turm gesperrt und angekettet.

Nach fünfzehntägiger Haft versprach Löslein in einer eingereichten Bittschrift, sich zu fügen, worauf die Regierung befahl, ihn gegen Bürgschaft und Urphed zu entlassen. Die am 2. Mai 1575 geschworene Urphede (eidliches Friedensversprechen mit Verzicht auf Rache) lautete:

„Ich Kunz Löslein, als ich um wohlverschuldeter Sachen willen, nämlich dass ich Treue, Pflicht und Eid gegen meine gnädige Herrschaft zu Heilsbronn vielfältig vergessen, mich zum dickenmal widersässig erzeigt, auch des durchlauchtigsten Fürsten Georg Friedrich Befehl verachtet, anderer von mir begangener Unzucht (Verletzung der geschlechtlichen Sittlichkeit) und Buberei (verächtliche Untat) zu geschweigen, in derselben Gefängnis gekommen bin: so hab ich doch auf Anhalten meines Weibes und meiner Kinder und Freunde Milderung der Strafe erlangt und mit erhobenen Fingern einen gelehrten Eid geschworen, dass ich dieses Gefängnis nimmermehr will effern oder rächen, weder an meinem gnädigen Fürsten, noch an ihren Untertanen, noch an meinem gnädigen Herrn zu Heilsbronn.

Zum Andern, dass ich alle Unkosten zahlen, bis Lichtmeß 1576 verkaufen und hinter Heilsbronn ziehen will.

Zum Dritten, dass ich mich mit dem Pfarrer zu Kirchfarrnbach des kleinen Zehnts (von Erbsen, Linsen, Flachs, Hanf, Rüben, Hopfen und Wicken) halben vertragen und ihm für seine Kosten 20 Gulden erlegen und ihm nichts Böses gewarten lassen will.

Damit nun meine gnädige Herrschaft zu Heilsbronn desto gewisser sein möge, habe ich ihnen zu rechten Bürgen gestellt Konz Mair zu Weiterndorf, dergestalt, ob ich diese Urphed brechen würde, daß sie alsdann verpflichtet sein sollen, für mich 200 Gulden meinen gnädigen Herren zu Heilsbronn zu erlegen, zu verkaufen und wegzuziehen.

Wir, die Bürgen bekennen, dass wir uns zu dem Allen verpflichten und dass wir neben dem Hauptsacher einen gelehrten leiblichen Eid zu Gott geschworen haben. Deß zu wahrer Urkund haben wir die Bürgermeister und Rath zu Bonhof gebeten, ihr Gerichtsinsiegel hier vorzudrucken. Geschehen den 21. Mai 1575.“

Trotz all dieser Feststellungen fügte sich Löslein nicht und appellierte an das kaiserliche Landgericht.

1578 wurde der Pfarrer Keßler, „welcher etwas betrunken von einer Hochzeit heimging, von ihm angefallen und geschlagen.“

Nach dem Ableben Lösleins setzten seine Söhne den Streit fort, aufgestachelt von ihren Lehensherren, dem vorgenannten W. B. von Seckendorf und den Herren Buchner und Trummer, Spitalmeister zu Nürnberg.

Aus dem Kaufbrief vom Jahr 1579 geht hervor, dass die „margareth, weyland Conzen Lößleins zu Oberndorf bey Kirchfarrnbach gelegen seelichen nachgelaßene Wittib (Witwe)“ mit ihren Söhnen, Schwiegersöhnen und Erben verkaufen mussten,

„nemblich Unser hauß und hof zu Oberndorf mitsamt den Städeln, Viehestellen, hoffhäusern, Brunnen, Backöfen, gärten und allem andern…“,

auch „den großen Zehnten zu Kirchfarrnbach, … beede hauß und Zehenden, mit aller ihrer Zugehörung…“.

Bei den Abgaben an die Obrigkeit werden, neben der Fastnachtshenne, dem großen Zehnten, Winterstroh u.a., auch „zwey fiertel Weinß“ aufgelistet. Wahrscheinlich wurde der Wein am nahen Weinberg angebaut.

Die damaligen Oberndorfer Höfe Lösleins wären heute den Anwesen Nr. 3 und 4 sowie Nr. 5 und 7 zuzuordnen. Die ansässigen Söhne hießen laut Kaufbrief Sixt Linhard und Hans. Letzterer war wohl der Haupterbe.

   
         
    Geringfügig verbessert aus Muck, Geschichte von Kloster Heilsbronn Band 2, S.34;
Zitate aus StA Nbg Rep. 133 Nr. 42 fol 332 (Kaufbrief)
   
         
 
zurück zum Verzeichnis "Heimatgeschichtliches Lesebuch"