Der
Heilsbronner Abt Wunder dagegen schützte den Pfarrer
und beantwortete Seckendorfs gereizte Zuschriften mit
seiner gewohnten Ruhe und Offenheit unter Mitteilung
der urkundlichen Nachweise.
Auf
Befehl der Regierung, welche für den Pfarrer entschied,
wurde Löslein, da er sich der Entscheidung: zu
verkaufen und wegzuziehen, nicht fügte, zu Heilsbronn
bei Wasser und Brot in den Turm gesperrt und angekettet.
Nach
fünfzehntägiger Haft versprach Löslein
in einer eingereichten Bittschrift, sich zu fügen,
worauf die Regierung befahl, ihn gegen Bürgschaft
und Urphed zu entlassen. Die am 2. Mai 1575 geschworene
Urphede (eidliches Friedensversprechen mit Verzicht
auf Rache) lautete:
„Ich
Kunz Löslein, als ich um wohlverschuldeter Sachen
willen, nämlich dass ich Treue, Pflicht und Eid
gegen meine gnädige Herrschaft zu Heilsbronn vielfältig
vergessen, mich zum dickenmal widersässig erzeigt,
auch des durchlauchtigsten Fürsten Georg Friedrich
Befehl verachtet, anderer von mir begangener Unzucht
(Verletzung der geschlechtlichen Sittlichkeit)
und Buberei (verächtliche Untat) zu geschweigen,
in derselben Gefängnis gekommen bin: so hab ich
doch auf Anhalten meines Weibes und meiner Kinder und
Freunde Milderung der Strafe erlangt und mit erhobenen
Fingern einen gelehrten Eid geschworen, dass ich dieses
Gefängnis nimmermehr will effern oder rächen,
weder an meinem gnädigen Fürsten, noch an
ihren Untertanen, noch an meinem gnädigen Herrn
zu Heilsbronn.
Zum
Andern, dass ich alle Unkosten zahlen, bis Lichtmeß
1576 verkaufen und hinter Heilsbronn ziehen will.
Zum
Dritten, dass ich mich mit dem Pfarrer zu Kirchfarrnbach
des kleinen Zehnts (von Erbsen, Linsen, Flachs,
Hanf, Rüben, Hopfen und Wicken) halben vertragen
und ihm für seine Kosten 20 Gulden erlegen und
ihm nichts Böses gewarten lassen will.
Damit
nun meine gnädige Herrschaft zu Heilsbronn desto
gewisser sein möge, habe ich ihnen zu rechten Bürgen
gestellt Konz Mair zu Weiterndorf, dergestalt, ob ich
diese Urphed brechen würde, daß sie alsdann
verpflichtet sein sollen, für mich 200 Gulden meinen
gnädigen Herren zu Heilsbronn zu erlegen, zu verkaufen
und wegzuziehen.
Wir,
die Bürgen bekennen, dass wir uns zu dem Allen
verpflichten und dass wir neben dem Hauptsacher einen
gelehrten leiblichen Eid zu Gott geschworen haben. Deß
zu wahrer Urkund haben wir die Bürgermeister und
Rath zu Bonhof gebeten, ihr Gerichtsinsiegel hier vorzudrucken.
Geschehen den 21. Mai 1575.“
Trotz
all dieser Feststellungen fügte sich Löslein
nicht und appellierte an das kaiserliche Landgericht.
1578
wurde der Pfarrer Keßler, „welcher etwas
betrunken von einer Hochzeit heimging, von ihm angefallen
und geschlagen.“
Nach
dem Ableben Lösleins setzten seine Söhne den
Streit fort, aufgestachelt von ihren Lehensherren, dem
vorgenannten W. B. von Seckendorf und den Herren Buchner
und Trummer, Spitalmeister zu Nürnberg.
Aus
dem Kaufbrief vom Jahr 1579 geht hervor, dass die „margareth,
weyland Conzen Lößleins zu Oberndorf bey
Kirchfarrnbach gelegen seelichen nachgelaßene
Wittib (Witwe)“ mit ihren Söhnen,
Schwiegersöhnen und Erben verkaufen mussten,
„nemblich
Unser hauß und hof zu Oberndorf mitsamt den Städeln,
Viehestellen, hoffhäusern, Brunnen, Backöfen,
gärten und allem andern…“,
auch
„den großen Zehnten zu Kirchfarrnbach, …
beede hauß und Zehenden, mit aller ihrer Zugehörung…“.
Bei
den Abgaben an die Obrigkeit werden, neben der Fastnachtshenne,
dem großen Zehnten, Winterstroh u.a., auch „zwey
fiertel Weinß“ aufgelistet. Wahrscheinlich
wurde der Wein am nahen Weinberg angebaut.
Die
damaligen Oberndorfer Höfe Lösleins wären
heute den Anwesen Nr. 3 und 4 sowie Nr. 5 und 7 zuzuordnen.
Die ansässigen Söhne hießen laut Kaufbrief
Sixt Linhard und Hans. Letzterer war wohl der Haupterbe.