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Kirchfarrnbach, 14 Oktober 1855. Der
Schreinermeister Georg Strebel hat bei dem Gemeinde-Vorsteher
Köninger das Gesuch gestellt, daß er zur Führung
seines Geschäftes ein Arbeitszimmer brauche, welches
die Gemeinde ihm verschaffen müsse. Hierüber hat
heute in öffentlicher Sitzung die Gemeinde-Verwaltung
Berathung gehalten und beschlossen:
„Obschon
die Gemeinde nicht verbunden seyn wird, einem jungen Gewerbsmann,
wie Strebel ist, ein Geschäftszimmer zu verschaffen,
so ist doch die Gemeinde bereit, auf unbestimmte Zeit den
Stall im Hirtenhause für Strebel einzuräumen, wird
er sich damit begnügen lassen können. Mehr ist nicht
möglich.“
Bemerkt
soll noch werden, daß dieses nicht geschehen könnte,
wenn der Hirt noch in dem benannten Hause wohnen würde.
Wenn damit Strebel nicht zufrieden seyn wolle, so müsse
er eben weitere Klage erheben.
G. w.
o.
Gemeindeverwaltung
Köninger, Vorsteher,
Hufnagel
Braun Pfettner
Beer |
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