Kirchfarrnbach, am 15ten Juni 1856. Es
wurde abermals das Ansäßigmachungs- und Verehelichungs-Gesuch
des ledigen Georg Preiß von Dürrnfarrnbach berathen
und Folgendes beschlossen.
Da zur
Zeit der Genannte sich genügend ausweisen kann, dass
er bei Lober dahier seinen Wohnsitz aufschlagen dürfe;
da er ferner sich protokollarisch verpflichtet hat, daß
er kein Haus bauen wolle, so soll dem Gesuche des Preiß
von Seite der Gemeinde kein Hinderniß mehr in den Weg
gelegt werden.
Das zustimmende
Zeugniß wurde daher sogleich ausgefertiget.
G. w.
o.
Gemeindeverwaltung.
Köninger, Vorsteher.
Hufnagel
Braun
Schuster.
Protokoll:
„Aufnahme des Georg Preiß als Tagelöhner
dahier.“
Geschehen:
Kirchfarrnbach, 15 Juni 1856
Unter
Beziehung auf den heutigen Gemeindebeschluß in dem neben
bezeichneten Betreff wurde der ledige Georg Preiß vor
die Gemeindeversammlung gerufen und ihm eröffnet, unter
welchen Bedingungen er unter die Zahl der Gemeindeglieder
aufgenommen werden können, worauf er erklärte:
„Ich
will mich diesen Bedingungen ergeben und versichern, dass
ich nie ein Haus bauen und auf den alten Karl Scheller Zeit
seines Lebens beherbergen will; laut Unterschrift:“
Georg Preis.
Die Aechtheit
der Unterschrift beglaubigt:
g. w. o.
Die Gemeindeverwaltung.
(Siegel) Köninger, Vorsteher,
Hufnagel
Braun
Schuster |