Kirchfarrnbach, 3. September 1856. Aus
Auftrag Königlichen Landgerichtes Cadolzburg v. 25 August
ad E.No 8036 wurden heute die Vermoegens- und Erwerbsverhältnisse
des ledigen Johann Michael Krehn und seiner alimentationspflichtigen
Aeltern berathen und beschlossen.
Es wurde
bezeugt, daß dieselben sehr günstig sind.
G. w.
o.
Gemeindeverwaltung und Armenpflege
Köninger, Vorsteher.
Hufnagel.
Braun
Schuster.
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