|
|
Kirchfarrnbach,
25. April 1857
Durch
den Vorsteher Köninger wurde auf heute öffentliche
Gemeindeversammlung veranstaltet und hierbei den anwesenden
Gemeindegliedern von hier und Dürrnfarrnbach eröffnet,
daß mit Anfang des Monates Mai die bedingte Zeit der
Flurwächter abläuft und daher eine weitere Aufstellung
von Flurwächtern vorzunehmen sey, worauf einstimmig erklärt
wurde, daß in der hiesigen Landgemeinde kein Flurwächter
nothwendig ist, weil dieser weit nicht so viel leistet, als
die Kosten für denselben betragen und jedes Gemeindeglied
seine Grundstücke selbst beaufsichtigen will. Die Aufstellung
eines Flurwächters soll also unterbleiben. Die Verwaltung
ist auch damit einverstanden.
|
|
|