Da zur
Zeit die Dienstzeit des bisherigen Flur- und Waldaufseher
abgelaufen ist, so wurde heute bei der öffentlichen Gemeindeversammlung
für den Landgemeinde-Distrikt Kirchfarrnbach mit Dürrnfarrnbach
ein neuer Flur- und Waldaufseher gedungen. –
Als Wenigstnehmender
ist ernannt Johann Güner, ledigen Standes, von hier,
geboren 1829. 5 Septbr: für den Jahreslohn von 19. fl.
– neunzehn Gulden.
Derselbe
ist 28. Jahre alt, hat kräftigen Körperbau, führte
bisher immer einen unbescholtenen, nüchternen Lebenswandel
und legte auch eine religiöse Gesinnung an den Tag und
wird daher von Jedermann als Flur- und Waldaufseher fähig
anerkannt.
Als besondere
Bedingung wurde festgesetzt, daß der neuaufgestellte
Flur- und Waldaufseher jeden Tag zu verschiedener Zeit die
Landgemeindeflur begehen und die Verordnungen der Flurpolizei
streng und gewissenhaft handhaben muß. Diese Bedingung
verspricht zu erfüllen, laut Unterschrift:
Johann Güner.
Wurde verpflichtet 6 Aug. o.:/
Schlußberathung:
Strebels Schulgeld: bisher 4. Quartale: a 52.x: 3. fl. 28.x.
zur Beitreibung angeklagt.