Protokoll vom 9. September 1858
 
     
 
         
    Kirchfarrnbach, 9 September 1858.

Bei der heutigen Sitzung wurden folgende Geschäfte vollzogen.

I. In Folge landgerichtlichen Auftrages wurden die Leumund- und Vermögens-Verhältnisse des Gütlers und Taglöhners Konrad Lober und dessen Sohnes Leonhard Lober einer genauen Berathung unterzogen, und wurde als Ergebniß dargestellt, daß beide, da sie häufige Feldfrevel verüben, bei Tag und Nacht, keinen reinen Leumund haben. -

Lober besitzt in der Gemeinde Dippoldsberg das Heimathsrecht, hier aber seit ungefähr 10 Jahren ein mittelmäßiges Oekonomiegut, auf welchem zwar viele Hypothekschulden haften; jedoch ist sein Gut 300 - 400 fl. mehr werth als die Schulden betragen und muß daher als zahlungsfähig anerkannt werden.

II. Der Ortsverwaltung wurde der strengste Auftrag ertheilt, daß binnen 14 Tagen die Ortswege in guten Stand gesetzt werden müssen. Besonders ist durch Durchlässe oder Auffanggruben der Ausfluß von Wasser und Mistjauche zu beseitigen.

G. w. o.

Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher.
Schuster
Hufnagel
Beer

   
         
         
  Anmerkungen    
   

Konrad Lober aus Meiersberg (Gemeinde Dippoldsberg) hatte 1848 Kirchfarrnbach Nr. 11 (heute Anwesen Kühn) gekauft, 1865 übernahm Leonhard Lober dieses Anwesen. 1889 tauschte Leonhard Lober Kirchfarrnbach Nr. 14 (heute Rotter Hertlein) dafür ein.

   
 
 
 
 
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