Bei der
heutigen Sitzung wurden folgende Geschäfte vollzogen.
I. In
Folge landgerichtlichen Auftrages wurden die Leumund- und
Vermögens-Verhältnisse des Gütlers und Taglöhners
Konrad Lober und dessen Sohnes Leonhard Lober einer genauen
Berathung unterzogen, und wurde als Ergebniß dargestellt,
daß beide, da sie häufige Feldfrevel verüben,
bei Tag und Nacht, keinen reinen Leumund haben. -
Lober
besitzt in der Gemeinde Dippoldsberg das Heimathsrecht, hier
aber seit ungefähr 10 Jahren ein mittelmäßiges
Oekonomiegut, auf welchem zwar viele Hypothekschulden haften;
jedoch ist sein Gut 300 - 400 fl. mehr werth als die Schulden
betragen und muß daher als zahlungsfähig anerkannt
werden.
II. Der
Ortsverwaltung wurde der strengste Auftrag ertheilt, daß
binnen 14 Tagen die Ortswege in guten Stand gesetzt werden
müssen. Besonders ist durch Durchlässe oder Auffanggruben
der Ausfluß von Wasser und Mistjauche zu beseitigen.
G. w.
o.