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Flüchtlinge
in der ehemaligen Gemeinde Kirchfarrnbach um 1946
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wie sie hießen und bei wem sie einquartiert waren -
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Unterkünfte
durch "Wohnraumbeschlagnahme" |
Sieben
Monate nach der Kapitulation Deutschlands galt es für die
Behörden drastische Maßnahmen zu ergreifen, "um
den Flüchtlingsstrom in eine geordnete Bahn zu bringen",
wie man damals sagte. Im Auftrag der bayerischen Staatsregierung
ordnete im Dezember 1945 der Flüchtlingskommissar des Landkreises,
Herr Rupprecht, die Wohnraumbeschlagnahme an. Die dem Landrat
unterstellten Bürgermeister hatten Kommissionen aufzustellen,
die diese Maßnahme durchführten. Dabei hatten sie
detaillierte Vorschriften zu befolgen. Eine dieser Vorschriften
lautete zum Beispiel: |
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Bei
der Einweisung von Flüchtlingen und Umgruppierungen
innerhalb des vorhandenen Wohnraumes ist dahin zu
arbeiten, daß die Nazi ihre Häuser verlassen
müssen und in weniger komfortable Häuser
eingewiesen werden. ... Bei der Beschlagnahme ...
ist in folgender Reihe vorzugehen: |
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a)
Beschlagnahme allen verfügbaren Raumes
bei kriminell oder politisch besonders schwer
Belasteten. |
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b)
Bei politisch schwer Belasteten wegen erheblichen
Einsatzes für den Nationalsozialismus |
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c)
Beschlagnahme bei politisch leichter Belasteten, |
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d)
Beschlagnahme bei Mitläufern, |
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e)
Beschlagnahme des Wohnraumes bei größerem
Landbesitz ... und Wohnungen |
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f)
in letzter Linie bei dem Kleinbesitz (Kleinbauern,
Häusler- und Arbeiterwohnungen) |
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Die
Kommission kam in jedes Haus der Gemeinde. Alle Zimmer, Kammern,
Küchen, Aborte, Kellerräume, Dachböden und sonstigen
Räume wurden auf einer Liste verzeichnet. Was irgendwie
bewohnbar war, wurde ausgemessen. Die Ergebnisse wurden in die
sogenannten Wohnungsbögen eingetragen. Zum Beispiel wurden
für das größte Wohnhaus der Gemeinde, das Pfarrhaus,
fünf Wohnungsbögen ausgestellt, es wurde also in fünf
Wohnungen aufgeteilt. Für die fünfköpfige Familie
des Pfarrers Arndt blieben so zwei Zimmer, eine Kammer und eine
Küche übrig. Das Bibelstundenzimmer wurde unter "sonstige
Räume" aufgeführt. Ein Ausschnitt aus diesem
Wohnungsbogen: |
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Größere
Widerstände gegen diese Maßnahme schien es in der
Gemeinde Kirchfarrnbach nicht gegeben zu haben. Über die
Situation im Landkreis schrieb am 16. Januar 1946 Flüchtlingskommissar
Rupprecht: |
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...Freilich
gab es genug Einwohner, die mit allen Mitteln versuchten,
keine Flüchtlinge aufnehmen zu müssen. Ein Befehl
im untergegangenen Reich hätte genügt, diese
Widerstände kurzerhand mit den bekannten Methoden
zu beseitigen. Damit ist aber niemand geholfen. Wir haben
die moralische Pflicht, für alle Heimatlosen Platz
zu schaffen und ihnen zu helfen, wo wir können. Das
Gebot der Nächstenliebe muss uns höher stehen,
als die Gewalt. Und nicht der Gedanke soll bestimmend
sein, dass die von Haus und Besitz Vertriebenen in ihrer
Verzweiflung mordend und sengend durchs Land ziehen können,
sondern der Wille, durch unser Handeln wieder Sitte und
Kultur zur Grundlage des neuen demokratischen Staates
zu machen. |
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