Nachdem
es sich gezeigt hat, dass viele der aus ihrer
Heimat Vertriebenen nicht einmal das Notwendigste
an Kleidern besitzen, ordnete die Bayer. Regierung
nachträglich an, dass von allen Pg.-Familien
(Parteigenossen-Familien) und alleinstehenden
Pg. beschlagnahmt werden und abzuliefern sind:
1 Herrenanzug
1 Frauenoberkleidung.
Die abgegebenen Kleidungsstücke sind ebenso
wie die bereits abgelieferten Betten und Wäschestücke
verschlossen aufzubewahren. ...
Die
Bürgermeister werden hiermit ermächtigt,
von der Gesamtzahl der eingelieferten Bett- und
Unterwäsche bis zu 30 % an bedürftige
Flüchtlinge auszugeben. Es ist zweckmässig
für die Abgabe der Sachen den Parteiausschuss
entscheiden zu lassen. Über die Abgabe von
Bettwäsche, Kissen und Wolldecken ist jeweils
monatlich Meldung zu machen...
|