Gemeindebeschreibung von Kirchfarrnbach 1875
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IV.
An öffentlichen Gebäuden finden sich folgende vor und zwar an Cultusgebäuden:
1.
eine Kirche, welche gegenwärtig wegen hohen Alters sehr baufällig ist und einem Umbau entgegensieht.
2.
ein Pfarrhaus, Hs. Nro 1, zwar alt, aber groß und geräumig und mit dem Hausgarten an den Kirchhof grenzend;
3.
ein Schulhaus, Hs. Nro 2, erst seit 1864 vollständig neu aufgeführt, auf der Nordseite des Kirchhofes liegend.
Das frühere Schulhaus war auf der Südseite der Kirche, theilweise sogar in den Kirchhof hineingebaut und durch einen Thorweg den Haupteingang zur Kirche enthaltend.
 

Sämmtliche Cultusgebäude sind Eigenthum der Kirchenstiftung dahier, welche an denselben die primäre Baupflicht hat. In zweiter Linie liegt dem Staate die bauliche Unterhaltung dieser Gebäude ob, während die Pfarrgemeinde zur Leistung der Hand- und Spanndienste verpflichtet ist.

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