Protokoll vom 15. Juni 1856
 
     
 
         
    Kirchfarrnbach, am 15ten Juni 1856.

Es wurde abermals das Ansäßigmachungs- und Verehelichungs-Gesuch des ledigen Georg Preiß von Dürrnfarrnbach berathen und Folgendes beschlossen.

Da zur Zeit der Genannte sich genügend ausweisen kann, dass er bei Lober dahier seinen Wohnsitz aufschlagen dürfe; da er ferner sich protokollarisch verpflichtet hat, daß er kein Haus bauen wolle, so soll dem Gesuche des Preiß von Seite der Gemeinde kein Hinderniß mehr in den Weg gelegt werden.

Das zustimmende Zeugniß wurde daher sogleich ausgefertiget.

G. w. o.
Gemeindeverwaltung.
Köninger, Vorsteher.
Hufnagel
Braun
Schuster.


Protokoll:
„Aufnahme des Georg Preiß als Tagelöhner dahier.“

Geschehen:
Kirchfarrnbach, 15 Juni 1856

Unter Beziehung auf den heutigen Gemeindebeschluß in dem neben bezeichneten Betreff wurde der ledige Georg Preiß vor die Gemeindeversammlung gerufen und ihm eröffnet, unter welchen Bedingungen er unter die Zahl der Gemeindeglieder aufgenommen werden können, worauf er erklärte:

„Ich will mich diesen Bedingungen ergeben und versichern, dass ich nie ein Haus bauen und auf den alten Karl Scheller Zeit seines Lebens beherbergen will; laut Unterschrift:“
Georg Preis.

Die Aechtheit der Unterschrift beglaubigt:
g. w. o.
Die Gemeindeverwaltung.
(Siegel) Köninger, Vorsteher,
Hufnagel
Braun
Schuster

   
         
   
   
         
    Protokoll: „Wohnung des Georg Preiß betreffend.“

Geschehen:
Kirchfarrnbach, 15 Juni 1856.

Unter Berufung auf das landgerichtliche Protokoll d.d. Cadolzburg, 6 Juni 1856. wurde der Gütler Konrad Lober dahier vor die Gemeindeverwaltungs-Sitzung gerufen und ihm vor der Hand der Inhalt des gedachten Protokolls eröffnet; sodann wurde ergefragt:
„ob und wie lange er den ledigen Georg Preiß in sein Haus aufnehmen und ihm die Miethe gestatte?“

Konrad Lober hat hierauf erklärt, daß er dem ledigen Georg Preiß auf ein Jahr, die obere Wohnung in seinem Hause wirklich gestatte; binden lasse er sich natürlich nicht. Wenn sich p Preiß gut beträgt, so kann er länger bei ihm bleiben;

laut Unterschrift:
Konrad Lober

Die Aechtheit der Unterschrift bestätiget:
g. w. o.

Gemeindeverwaltung.
(Siegel) Köninger, Vorsteher,
Hufnagel
Pfettner.
Beer
Schuster.

   
         
 
 
 
 
  Anmerkungen  
 

Konrad Lober wohnte in Kirchfarrnbach Nr. 11 (heute Kühn)

Georg Preis hat Wort gehalten und kein Haus gebaut. Er erwarb dagegen zehn Jahre später ein Miteigentum an Kirchfarrnbach Nr. 27. Er konnte dieses aber nur etwa ein Jahr lang halten.

 
     
 
 
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