Protokoll vom 3. September 1856
 
     
 
         
    Kirchfarrnbach, 3. September 1856.

Aus Auftrag Königlichen Landgerichtes Cadolzburg v. 25 August ad E.No 8036 wurden heute die Vermoegens- und Erwerbsverhältnisse des ledigen Johann Michael Krehn und seiner alimentationspflichtigen Aeltern berathen und beschlossen.

Es wurde bezeugt, daß dieselben sehr günstig sind.

G. w. o.
Gemeindeverwaltung und Armenpflege
Köninger, Vorsteher.
Hufnagel.
Braun
Schuster.

   
         
 
 
 
 
  Anmerkungen  
 

Johann Michael Krehn übernahm vom Vater gleichen Namens das Anwesen Dürrnfarrnbach Nr. 4 und Nr. 5 am 8. November 1858.

 
     
 
 
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