Protokoll vom 2. August 1857
 
     
 
         
    Kirchfarrnbach 2ten August 1857.

In der heutigen Versammlung des Gemeindeausschusses wurden folgende von dem Flurwächter angezeigte Feldfrevel abgewandelt.

   
         
   
Bezeichnung des Frevlers und Frevels
Verfügte
Strafe:
Verfügten
Schaden
ersatz
Anzeige
Gebühr
fl.
x:
fl.
x:
fl.
x:
1. Simon Zoll hat am 7 Juli 2 Ochsen durch das Korn laufen lassen.
Sind wegen Stechen der Mücken scheu geworden, also ohne Fahrlässigkeit, daher für straffrei erklärt.
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17.
2. Johann Schroll wegen Hüten mit 2 Stück auf Rainen, am 8 Juli.
Wird eingestanden, weßhalb verfügt: Außerdem Warnung und Verweis.
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17.
3. Thürauf in Kreben wegen Hüten auf Rain mit 3 Stück Vieh am 8 Juli, und im Stengenweiher 19 Juli.
Wird eingestanden; daher Verweis.
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17.
4. Georg Renz von hier ebenfalls wegen Hüten auf Rainen am 8 Juli, u: 19 im Stengenweiher.
Eingestanden; verfügt worden:
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15.
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6.
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34.
5. Konrad Güner hat am 9 Juli über die Dorfweiherwiese mit einem Ziegenbock getrieben.
Eingestanden und wird mit Verweis bestraft; außerdem verfügt:
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17.
6. Peter Däumler hat mit 2 Stück auf Rain gehütet am 8 Juli.
Wird eingestanden; bestraft mit Verweis:
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17.
7. Peter Redlingshöfer 10 Gänse auf dem Gemeindewasen hüten lassen am 14 Juli.
Wie bei Nro: 6.
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17.
8. Konrad Lober 6 Gänse auf diesem Wasen gehütet am 14 Juli.
Wie bei Nro: 6.
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17.
9. Michael Redlingshöfer in Oberndorf 30 Stücke Schafe durch Schmid’s Rain getrieben, 15 Juli.
Eingestanden; bestraft mit Verweis u:
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17.
10. Schmids Frau wegen Gehen über Zoll’s Wiese am 17 Juli.
Wie bei Nro: 9.
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17.
11. Eberhard Hufnagel wegen Hüten am Pfarracker am Wege nach Dürrnfarrnbach 17 Juli.
War auf dem Wege, daher straffrei.
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17.
12. Emmert in oberndorf wegen Gehen über Schweikerts Wiese am 22. Juli.
Dieser sagte: „Emmert soll doch seine Wiese schauen und sich überzeugen, wie die Maulwürfe Schaden anrichten.“ Für straffrei erklärt.
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13. Georg Ruf – Flurwächter – wegen Grasen.
Eingestanden. Angezeigt durch Hufnagel. Ausßerdem wegen Grasen im Klee des Peter Billmann in Oberndorf nach Aussage v. dessen Frau.

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15.

15.

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17.*

17.*

 
* Armenkasse.
   
    Geschlossen: g. w. o.
Gemeindeverwaltung.
Köninger, Vorsteher.
Hufnagel
Beer.
Pfettner.
Schuster.

   
         
 
 
 
 
  Anmerkungen  
 

Also auch der Flurwächter selbst wurde bei zwei Feldfreveln ertappt. Die Anzeigegebühr bekam natürlich nicht er, sondern wurde der Armenkasse vermacht.

Die Verfahrensweise wurde von der Obrigkeit angeordnet und in erster Zeit auch in etwa befolgt.

Aus § 21 den "Instruktionen" (siehe Protokoll Nr. 34):

"Verfahren

1) des Flurwächters:
Der Flurwächter hat ein eigenes Register zu führen, welches folgende Rubriken enthält:

Fortlaufende Nummer, Tag und Stunde des verübten Frevels, Bezeichnung des Frevlers, Beschreibung des Frevlers, Müthmaßlicher Betrage des angerichteten Schadens, Besondere Bemerkungen.
...

2) Des Gemeinde-Vorstehers:
Der Gemeinde-Vorsteher führt für die Flurfrevel ein eigenes Strafbuch. Dieses enthält folgende Rubriken:
Anzeige, und zwar
fortlaufende Nummer des Anzeige-Registers, Bezeichung des Frevlers, Beschreibung des Frevels, Muthmaßlicher Betrag des angerichteten Schadens, Besondere Bemerkungen,
Verfügung des Gemeinde-Vorstehers,
Tag der Abwandlung durch den Gemeinde-Ausschuß, Erklärung der Angezeigten, Art der Abwandlung, und zwar Betrag der Strafe, Schadensersetz, Anzeigegebühr.

Der Gemeindevorsteher hat am Schlusse jeder Woche das Anzeige-Register des Flurwächters in Empfang zu nehmen, und den Ihnhalt desselben in das Strafbuch zu übertragen, dem Flurwächter aber das Anzeige-Register sofort wieder zurückzugeben.
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