Protokoll vom 27. März 1858
 
     
 
         
   

Kirchfarrnbach, 27 Maerz 1858.

Heute hat der Vorsteher Kohler der Ortsgemeinde dahier mit allem Ernste den Auftrag ertheilt, die Lautwache einzuführen, wozu schon vor längerer Zeit ein Horn angeschafft wurde. Dem Bevollmächtigten Beer dahier wurde die Überwachung dieser Lautwache übergeben, wie der Vorsteher in Dürrnfarrnbach wohnt.

G. w. o.
Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher.
Weiß Pfleger. Hufnagel.
Beer. Schuster

   
         
       
  Anmerkungen    
   

Laut Verordnung vom 18. August 1856 muss jedes Dorf, das zwischen zehn und dreißig Wohnhäuser besitzt, eine Lautwache haben. Der Lautwächter hat in jeder Nachtstunde einen Gang durch die Ortschaft zu machen und dabei die Stunde auszurufen.

Ausschnitt aus der Verordnung

   
 
 
 
 
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