Protokoll vom 31. Mai 1858
 
     
 
         
    Kirchfarrnbach, 31 Mai 1858.

1. Bei der heutigen öffentlichen Sitzung wurde ausgemacht, daß die Gemeinde- und Ortswege in bessern Zustand gesetzt werden sollen. In Kirchfarrnbach soll dieses unter Aufsicht und Leitung des Bevollmächtigten Beer und in Dürrnfarrnbach durch Anordung des Vorstehers Kohler geschehen.

2. Der Flurwächter wurde zur strengen und gewissenhaften Aufsicht angewiesen. Handhabung der Dorfs- u: Feldpolizei erinnert. –

3. Der ledigen Anna Kath: Ruf (geb: 1844 24 Septb.) ist zum Behufe der Erlangung eines Dienstbuches ein Vorweis auszufertigen.

Weiter war nichts zu besorgen.

G. w. o.

Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher.
Beer
Weiß
Hufnagel.
Schuster

   
         
         
  Anmerkungen    
   

Beispiele für Feldfrevel, die vom Gemeinde-Ausschuss "abzuwandeln" sind:

"Seine Zuständigkeit fällt sohin anheim die Einschreitung wegen Ueberackern, Uebermähen, unbefugten Einhütens, wegen offener Weide ohne Hirten, wegen Beweidens der Feldraine zwischen angebauten Aeckern, des Eintreibens auf Strassengräben, des Hütens durch werktagsschulpflichtige Kinder überhaupt und durch sonn- und feiertagsschulpflichtige Kinder während der Sonntagsschule, des Gottesdienstes und der Christenlehre, der Weide vor Sonnen-Auf- und nach Sonnen-Untergang, wegen Hütens auf bebauten Feldern und in Wiesen während der geschlosssenen Zeit, wegen Entwendung an grünem oder gereiftem Getreide, Heu, Obest, Hopfen...; wegen Aehren-Nachlesens, Nachgrasens und Nachmähens, ..., wegen Fliegenlassens der Tauben zur Saat- und Erntezeit, wegen Fangens der Singvögel."

   
 
 
 
 
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