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Beispiele
für Feldfrevel, die vom Gemeinde-Ausschuss "abzuwandeln"
sind:
"Seine
Zuständigkeit fällt sohin anheim die Einschreitung
wegen Ueberackern, Uebermähen, unbefugten Einhütens,
wegen offener Weide ohne Hirten, wegen Beweidens der Feldraine
zwischen angebauten Aeckern, des Eintreibens auf Strassengräben,
des Hütens durch werktagsschulpflichtige Kinder überhaupt
und durch sonn- und feiertagsschulpflichtige Kinder während
der Sonntagsschule, des Gottesdienstes und der Christenlehre,
der Weide vor Sonnen-Auf- und nach Sonnen-Untergang, wegen
Hütens auf bebauten Feldern und in Wiesen während
der geschlosssenen Zeit, wegen Entwendung an grünem oder
gereiftem Getreide, Heu, Obest, Hopfen...; wegen Aehren-Nachlesens,
Nachgrasens und Nachmähens, ..., wegen Fliegenlassens
der Tauben zur Saat- und Erntezeit, wegen Fangens der Singvögel."
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