Protokoll vom 4. August 1859
 
     
 
         
    Kirchfarrnbach, 4ten Aug: 1859.

bei der heutigen öffentlichen Sitzung wurden folgende vom Flurer angezeigte Feldfrevel abgewandelt.

1., Die 3 Schäfer von Oberndorf: Redlingshöfer, Weißfloch und Röttinger wegen Hüten in der Flur Kirchfarrnbach.
Wurde verfügt 30. x: Strafe und 17. x: Anzeiggebühr.

2. Wittwe des Georg Krehn in Oberreichenbach wegen Beschädigung des Rübenackers des Renz dahier.
Ist nicht erschienen und darum im K. Landgerichte angezeigt. Ganz spät noch erschienen. –
Verfügung: 45 x: Schadenersatz, 30. x: Strafe u: 17. x: Anzeiggebühr.

a. u. s.

Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher.
Beer.
Weiß Pfleger.

   
         
         
  Anmerkungen    
   

G. Leonh. Kohler Dürrnfarrnbach Nr. 9; Joh. Jakob Enßner Dürrnfarrnbach Nr. 1; Georg Güner Kirchfarrnbach Nr. 8;

   
 
 
 
 
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