Wegen
des großen Wasserbedarfs wurden Bäder in der
Nähe von Fließgewässern oder ergiebiger
Schöpf- oder Laufbrunnen angelegt.
Der Besuch in der Badstube diente neben
dem Reinlichkeitsbedürfnis und der Gesundheitsvorsorge
auch der Geselligkeit, mit dem Aufkommen des gemischten
Badens auch eindeutig erotischen Vergnügungen bis
hin zu offenbarer Badeprostitution. Auf zeitgenössischen
Darstellungen sind die Badenden teils nackt dargestellt,
teils tragen Männer ein knielanges Leinenhemd (bade-gewant)
oder eine Art Slip (bruech, Badehr) und Frauen ein wadenlanges
Badekleid. Auch der Bader und die Badmägde trugen
im Dienst derartige Hemden.
Dem
Badebetrieb stand der Bader vor, der auch Rasieren, Kopfwäsche,
Massieren, Frottieren, Aderlassen, Schröpfen, Klistieren
und kleine chirurgische Eingriffe besorgte. Brautbad oder
Hochzeitsbad nannte man den Brauch, die |
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Hochzeitsgäste
nach der Trauung und vor dem Festessen ins Bad zu laden.
Dabei wurde sowohl nach Geschlechtern getrennt als auch
gemeinsam gebadet. Die Badhauskultur kam erst im 16.
Jh. zum Erliegen, als die Syphilis oder "Franzosenkrankheit"
grassierte, die 1495 ins "Teutschland" gekommen
sei.
(entnommen aus www.mittelalter-lexikon.de)
Über die Kirchfarrnbacher Verhältnisse
können nur Vermutungen angestellt werden, denn
aufgeschrieben wurde nur das Finanzielle. Da Oppelhard
das Grundstück von der Gemeinde erwarb, musste
er wie Kellermann auf A19 seine Abgaben nach Neuhof
liefern, sein Anwesen wurde dadurch das zweite "bayreuthische"
im "ansbachischen" Kirchfarrnbach. Im Urkataster
wird es "Schuhmachergütl" genannt. Häufiger
Besitzerwechsel, auch durch Gütertausch war mit
diesem Anwesen verbunden. 1921 erwarb es Jakob Hertlein
und seitdem blieb es in Familienbesitz.
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