Der
Reichsarbeitsdienst wurde für verschiedene
Aufgaben eingesetzt.
Vor
dem Zweiten Weltkrieg befasste er sich mit Forst-
und Kultivierungs- sowie Deichbau- oder Entwässerungsaufgaben
und Tätigkeiten in der Landwirtschaft.
Danach
war der RAD Teil des nationalsozialistischen
Erziehungssystems.
Die
Ableistung der Arbeitsdienstpflicht war Voraussetzung
für die Zulassung zum Hochschulstudium.
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