Vorbemerkung |
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Niemand
in seiner Familie interessiere sich für diese alten
Sachen, bemerkte Herr Herbert Reichert (Kfb A13) als er
mir im Jahr 2006 eine Einkaufstüte mit alten Dokumenten
überreichte. Mein recht bescheidenes Wissen über
das Kirchfarrnbacher Anwesen mit der alten Hausnummer
41 wurde dadurch erweitert. Bis dahin verband ich mit
Nr. 41 eigentlich nur die ungewöhnlich respektvollen
Bemerkungen |
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von
Pfarrer i.R. Georg Enzner über den damaligen Mesner
Johann Bauer.
Zur Zeit wird viel über Alterssicherung diskutiert.
Dass Alterssicherung in früherer Zeit ganz anders
war zeigt beispielhaft der vorliegende Übergabevertrag.
Aber auch die Geschichte des Anwesens wird erhellt.
Wilhelm Bayer |
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Allgemeines
zum Übergabevertrag |
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Bei
der Hofübergabe wurde für die Sicherung des
Lebens im Alter der Abgebenden ein rechtsgültiger
Vertrag geschlossen, der so genannte Übergabevertrag.
Der Übernehmende, meist der älteste Sohn, verpflichtete
sich in der Regel dazu, an seine Eltern Unterhalt zu zahlen,
sie weiterhin unentgeltlich wohnen und ihnen bestimmte
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Naturalleistungen
zukommen zu lassen.
Die meisten Übergabeverträge
gleichen sich, besonders wenn sie aus der selben Zeit
und vom selben Notar stammen. So kann der hier gewählte
Vertrag exemplarisch für viele sein: Der Text ermöglicht
zugleich einen Einblick in einen Teilbereich des bäuerlichen
Lebens der damaligen Zeit. |
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Zur
Geschichte des Anwesens Kirchfarrnbach Nr. 41 (heute A13) |
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Den
Bauplan zeichnete Maurermeister Löb aus Meiersberg
am 27. Januar 1890 |
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Im
Jahr 1888 kaufte der Kirchfarrnbacher Maurer Johann Haspel
den "Hirtenweiheracker“ (Plannummer 82) für
seine 20-jährige Tochter Anna Katharina. Drei Jahre
später hatten die Landwirtseheleute Johann und Anna
Katharina Bauer das Wohnhaus (Hausnummer 41) mit Keller
gebaut, 1896 die |
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Scheune
und 1913 einen Stall (Anbau). Mindestens sieben Kinder
wurden ihnen geboren (1897, 1900, 1903, 1904, 1906, 1909
und 1913). Ein Sohn, der wie sein Vater auch Johann hieß,
fiel im Ersten Weltkrieg 1918. Vermutlich wäre dieser
Johann der Hoferbe geworden: |
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