Wohnungsrecht und Leibgeding
Alterssicherung des Johann Bauer gemäß Übergabevertrag 1926
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Vorbemerkung    
Niemand in seiner Familie interessiere sich für diese alten Sachen, bemerkte Herr Herbert Reichert (Kfb A13) als er mir im Jahr 2006 eine Einkaufstüte mit alten Dokumenten überreichte. Mein recht bescheidenes Wissen über das Kirchfarrnbacher Anwesen mit der alten Hausnummer 41 wurde dadurch erweitert. Bis dahin verband ich mit Nr. 41 eigentlich nur die ungewöhnlich respektvollen Bemerkungen   von Pfarrer i.R. Georg Enzner über den damaligen Mesner Johann Bauer.
Zur Zeit wird viel über Alterssicherung diskutiert. Dass Alterssicherung in früherer Zeit ganz anders war zeigt beispielhaft der vorliegende Übergabevertrag. Aber auch die Geschichte des Anwesens wird erhellt.
Wilhelm Bayer
     
Allgemeines zum Übergabevertrag    
Bei der Hofübergabe wurde für die Sicherung des Lebens im Alter der Abgebenden ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen, der so genannte Übergabevertrag. Der Übernehmende, meist der älteste Sohn, verpflichtete sich in der Regel dazu, an seine Eltern Unterhalt zu zahlen, sie weiterhin unentgeltlich wohnen und ihnen bestimmte   Naturalleistungen zukommen zu lassen.
Die meisten Übergabeverträge gleichen sich, besonders wenn sie aus der selben Zeit und vom selben Notar stammen. So kann der hier gewählte Vertrag exemplarisch für viele sein: Der Text ermöglicht zugleich einen Einblick in einen Teilbereich des bäuerlichen Lebens der damaligen Zeit.
     
Zur Geschichte des Anwesens Kirchfarrnbach Nr. 41 (heute A13)
 
Den Bauplan zeichnete Maurermeister Löb aus Meiersberg am 27. Januar 1890
     
Im Jahr 1888 kaufte der Kirchfarrnbacher Maurer Johann Haspel den "Hirtenweiheracker“ (Plannummer 82) für seine 20-jährige Tochter Anna Katharina. Drei Jahre später hatten die Landwirtseheleute Johann und Anna Katharina Bauer das Wohnhaus (Hausnummer 41) mit Keller gebaut, 1896 die   Scheune und 1913 einen Stall (Anbau). Mindestens sieben Kinder wurden ihnen geboren (1897, 1900, 1903, 1904, 1906, 1909 und 1913). Ein Sohn, der wie sein Vater auch Johann hieß, fiel im Ersten Weltkrieg 1918. Vermutlich wäre dieser Johann der Hoferbe geworden:
Erinnerung auf der Gedenktafel in der Kirche mehr über das Schicksal von (diesem) Johann Bauer
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