Wohnungsrecht und Leibgeding
Alterssicherung des Johann Bauer gemäß Übergabevertrag 1926
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Der Übergabevertrag vom 1. März 1926    
Am 1. März 1926 übergaben sie ihrem sieben Jahre jüngeren Sohn Johann ihr Anwesen (Es kam früher öfters vor, dass Eltern ihren Kindern die gleichen Vornamen gaben. Die Unterscheidung war dann durch weitere Vornamen möglich, z.B. Johann Georg Ruf und Johann Martin Ruf, bzw. durch die Aussprache, z.B. „Georg“, „Gerch“, „Schorsch“.). Es bestand aus dem Wohnhaus Haus Nr. 41 (heute A13) mit Scheune, Stall und Hofraum, Gebäude zu 0,033 ha auf Plannummer 82a und fünf Äckern (Plannummern 82b, 503, 506, 504 1/2 , 135 und 71 1/5) mit einer Gesamtfläche von 3,098 ha.  

Die übergebenden Eheleute waren 56 und 58 Jahre alt. Ob ein besonderer Grund für die Übergabe vorhanden war, kann heute nicht mehr festgestellt werden. Möglicherweise war die Krankheit von Frau Katharina Bauer mit entscheidend, denn in der Übergabeurkunde heißt es: "Frau Anna Katharina Bauer liegt zwar krank zu Bette, befindet sich jedoch wie ich, der Notar, mich durch ein mit ihr geführtes Gespräch überzeugte, im vollen Besitze ihrer geistigen Kräfte.“ Bauers versahen auch den Mesnerdienst für die Kirchfarrnbacher Kirche.

     
Der Übergabevertrag vom 1. März 1926
Unterschrift von Notar Theodor Janker Cadolzburg
     
Der Übergabevertrag ist in fünfzehn Abschnitte gegliedert. Drei sind hier in Ausschnitten wiedergegeben:    
     
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