Auszüge
aus dem Übergabevertrag |
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II.
(Bauplatz für Schwester Elisabeta) |
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Der
Übernehmer Johann Bauer ist jedoch verpflichtet
von der obigen Liegenschaft Plan Nr. 82 b* einen
bereits eingewiesenen ungefähr 4 Dezimalen
großen Bauplatz an seine Schwester Elisabeta
Bauer, Näherin in Kirchfarrnbach unentgeltlich
auf deren Verlangen zu Eigentum zu übertragen.
Auf dingliche Sicherstellung dieser Verpflichtung
wird jedoch ausdrücklich verzichtet. |
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*
heute Anwesen Schaller C2 (früher Nr. 49) |
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IV.
("Übergabspreis") |
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Der
Übergabspreis beträgt 4000 GM - viertausend
Goldmark - ...
Der Übernehmer Johann Bauer verpflichtet sich,
diesen Übergabspreis seiner Eltern von heute
ab mit
4 % - vier Prozent -
jährlich in Goldmark zu verzinsen und mit dem
Teilbetrage von
2000 GM - zweitausend Goldmark -
am elften November laufenden Jahres, mit dem Restbetrage
von 2000 GM - zweitausend Goldmark - nach vierteljähriger
Kündigung bar und kostenfrei hinauszubezahlen...
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VI.
(Wohnungsrecht) |
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Den
Übergebern gebührt auf volle Lebensdauer
das unentgeltliche Wohnungsrecht in dem unteren
rechts vom Hauseingang gelegenen Zimmer des beschriebenen
Wohnhauses mit dem Rechte der unentgeltlichen Mitbenützung
der
Kellerkammer,
des Bodenraumes,
des Kellers,
des Brunnens,
der elektrischen Lichtanlage,
sowie der sämtlichen übrigen Räumlichkeiten
des beschriebenen Anwesens nach Bedarf.
Das bezeichnete Austragszimmer
ist vom jeweiligen Anweseneigentümer stets
im gutbewohn-, heiz- und elektrisch beleuchtbaren
Zustande zu unterhalten.
Weiter gebührt den beiden Übergebern
gleichfalls auf volle Lebensdauer
unentgeltliche Wart und Pflege in Krankheitsfällen,
Arzt und Apotheke mit inbegriffen -,
sowie der Anspruch auf unentgeltliche Besorgung
des Waschens,
des Flickens,
des Strickens,
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