Protokoll:
„Aufnahme des Johann Georg Ruf betreffend.“
Geschehen:
Kirchfarrnbach, 27. Januar 1856
Der versammelte
Gemeindeausschuß hat heute in öffentlicher Sitzung
das Ansäßigmachungs- und Verehelichungs-Gesuch
des ledigen
Johann Georg Ruf
dahier berathen und beschlossen, dass die Zustimmung zu obigem
Gesuche nur unter der Bedingung ertheilt werden könne,
wenn gedachter Johann Georg Ruf sich verbindlich macht, seiner
Schwester Elisabetha Ruf auf mehre Jahre, mit ihren vier außerehelichen
Kindern, in seinem Hause den Aufenthalt zu gestatten. –
Nach Vorrufen
und Eröffnung dieses hat nun in Gegenwart der Gemeindeverwaltung
Johann Georg Ruf folgende Erklärung abgegeben.
„Obschon
meine häuslichen Räumlichkeiten ziemlich beschränkt
sind, so will ich doch um meine Ansässigkeit zu erlangen,
meiner Schwester, Namens: Elisabetha Ruf mit ihren vier Kindern
in meinem Hause von heute auf fünf Jahre den Aufenthalt
gestatten.“
Diese
Verpflichtung wird anerkannt durch eigenhändige Unterschrift:
g. w. o.
Johann Georg Ruf.
Zur Bestätigung:
g. w. o.
Die Gemeindeverwaltung
(Siegel) Köninger, Vorsteher.
Hufnagel
Braun
Schuster.
Pfettner
Beer. |