| Protokoll: „Aufnahme des Johann Georg Ruf betreffend.“
 Geschehen:Kirchfarrnbach, 27. Januar 1856
 Der versammelte 
                    Gemeindeausschuß hat heute in öffentlicher Sitzung 
                    das Ansäßigmachungs- und Verehelichungs-Gesuch 
                    des ledigenJohann Georg Ruf
 dahier berathen und beschlossen, dass die Zustimmung zu obigem 
                    Gesuche nur unter der Bedingung ertheilt werden könne, 
                    wenn gedachter Johann Georg Ruf sich verbindlich macht, seiner 
                    Schwester Elisabetha Ruf auf mehre Jahre, mit ihren vier außerehelichen 
                    Kindern, in seinem Hause den Aufenthalt zu gestatten. –
 Nach Vorrufen 
                    und Eröffnung dieses hat nun in Gegenwart der Gemeindeverwaltung 
                    Johann Georg Ruf folgende Erklärung abgegeben. „Obschon 
                    meine häuslichen Räumlichkeiten ziemlich beschränkt 
                    sind, so will ich doch um meine Ansässigkeit zu erlangen, 
                    meiner Schwester, Namens: Elisabetha Ruf mit ihren vier Kindern 
                    in meinem Hause von heute auf fünf Jahre den Aufenthalt 
                    gestatten.“ Diese 
                    Verpflichtung wird anerkannt durch eigenhändige Unterschrift:g. w. o.
 Johann Georg Ruf.
 Zur Bestätigung:g. w. o.
 Die Gemeindeverwaltung
 (Siegel) Köninger, Vorsteher.
 Hufnagel
 Braun
 Schuster.
 Pfettner
 Beer.
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