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Kirchfarrnbach, 20 Mai 1856. Der
Flurwächter Georg Strebel von hier hat angezeigt, daß
er den Bauer Peter Braun aus Dürrnfarrnbach an dem Klingenwasen
und seinem angränzenden Acker einen Markstein habe setzen
sehen. Dieses gab Veranlassung, die Gemeindeverwaltung zusammen
berufen zu lassen, und dem Peter Braun zum Verhöre ziehen
zu können. –
Auf Vorhalt und Befragen hat dieser erklärt: „Er
habe fraglichen Stein nicht versetzt, sondern, weil er umgefallen
war, blos aufgerichtet und glaubte, dieses habe nichts zu
bedeuten; eine eigennützige Absicht hätte er dabei
nicht gehabt.“ –
Nach Besprechung
der hier obwaltenden Kritiken wurde beschlossen, daß
dieser Stein von den Siebenern gehoben werden müsse;
steht er nicht auf seiner richtigen Stelle, so soll die Gem:
Verwaltung im Kgl. Landgerichte anfragen; ob die Ortspolizeibehörde
diese Sache vermitteln dürfe oder nicht, und also in
letztem Falle zu weiteren Anzeige bringen müsse.
Dem Peter
Braun wurde ernstlich bedeutet, daß alles eigenmächtige
Berühren der Marksteine strengstens verboten ist.
So berathen
und beschlossen
g. w. o.
Die Gemeindeverwaltung
Köninger, Vorsteher.
Hufnagel
Pfettner
Beer.
Schuster. |
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