|  |  | Kirchfarrnbach, 20 Mai 1856. Der 
                    Flurwächter Georg Strebel von hier hat angezeigt, daß 
                    er den Bauer Peter Braun aus Dürrnfarrnbach an dem Klingenwasen 
                    und seinem angränzenden Acker einen Markstein habe setzen 
                    sehen. Dieses gab Veranlassung, die Gemeindeverwaltung zusammen 
                    berufen zu lassen, und dem Peter Braun zum Verhöre ziehen 
                    zu können. – Auf Vorhalt und Befragen hat dieser erklärt: „Er 
                    habe fraglichen Stein nicht versetzt, sondern, weil er umgefallen 
                    war, blos aufgerichtet und glaubte, dieses habe nichts zu 
                    bedeuten; eine eigennützige Absicht hätte er dabei 
                    nicht gehabt.“ –
 Nach Besprechung 
                    der hier obwaltenden Kritiken wurde beschlossen, daß 
                    dieser Stein von den Siebenern gehoben werden müsse; 
                    steht er nicht auf seiner richtigen Stelle, so soll die Gem: 
                    Verwaltung im Kgl. Landgerichte anfragen; ob die Ortspolizeibehörde 
                    diese Sache vermitteln dürfe oder nicht, und also in 
                    letztem Falle zu weiteren Anzeige bringen müsse. Dem Peter 
                    Braun wurde ernstlich bedeutet, daß alles eigenmächtige 
                    Berühren der Marksteine strengstens verboten ist. So berathen 
                    und beschlosseng. w. o.
 Die Gemeindeverwaltung
 Köninger, Vorsteher.
 Hufnagel
 Pfettner
 Beer.
 Schuster.
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