In Folge Auftrages Kgl: Landgerichtes v. 16 0: [oder: n.
160:] wurden heute in öffentlicher Sitzung berathen die
Leumunds- und Vermögensverhältnisse des Gütlers
Peter Däumler von hier und des hier wohnenden Maurersgesellen
Johann Leonhard Beghots, in Rütteldorf heimathlich und
beschlossen, daß das Zeugniß ausgefertigt werden
kann:
„Der Leumund beider ist lobenswerth und die Vermögensverhältnisse
nur mittelmäßig, weil auf ihrem Besitzthum sehr
viele Schulden haften und ihr Verdienst gering ist. Den Spezereihandel
kann p Däumler gegenwärtig nicht betreiben.“