| Kirchfarrnbach, 
                    11 Februar 1857. Unter 
                    Beziehung auf den landgerichtlichen Auftrag v 27 v. Mts: wurde 
                    heute öffentliche Sitzung abgehalten und berathen der 
                    Leumund und das Vermögens-Verhältniß des Georg 
                    Strebel, Flurer, und des Grg: Preis, Tagelöhner, und 
                    seiner Ehefrau. Georg 
                    Strebel hat kein Vermögen; seinen Leumund betreffend, 
                    so kann demselben nichts Nachtheiliges bewiesen werden.  Georg 
                    Preis besitzt ebenfalls kein Vermögen; sein Leumund, 
                    so wie der seines Weibes, kann löblich genannt werden. G. w. 
                    o.Gemeindeverwaltung.
 Köninger, Vorsteher.
 Beer.
 
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