Kirchfarrnbach,
11 Februar 1857.
Unter
Beziehung auf den landgerichtlichen Auftrag v 27 v. Mts: wurde
heute öffentliche Sitzung abgehalten und berathen der
Leumund und das Vermögens-Verhältniß des Georg
Strebel, Flurer, und des Grg: Preis, Tagelöhner, und
seiner Ehefrau.
Georg
Strebel hat kein Vermögen; seinen Leumund betreffend,
so kann demselben nichts Nachtheiliges bewiesen werden.
Georg
Preis besitzt ebenfalls kein Vermögen; sein Leumund,
so wie der seines Weibes, kann löblich genannt werden.
G. w.
o.
Gemeindeverwaltung.
Köninger, Vorsteher.
Beer.
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