Kirchfarrnbach, am 21ten Juni 1857.
Es musste
in diesem Monate von der hiesigen Gemeindeverwaltung die dritte
Sitzung anberaumt und abgehalten und dabei folgende Geschäfte
vollzogen werden.
I. Der
Gutsbesitzer Georg Ruf dahier, senior, hat gegen den Mühlbesitzer
Georg Pfettner Beschwerde erhoben, weil dieser die Graserey
an dem Mühlbache, an dem der erstere auch ein Grundstück
besitze, an den Tagelöhner Lorenz Hertlein verpachtet
habe und dessen Eheweib zu weit über die Bachgränze
grase. -
Dem Georg
Ruf wurde hierauf bedeutet, daß er gegen die Verpachtung
fraglicher Bachgraserey nichts einwenden könne, weil
diese dem Georg Pfettner schon seit undenklichen Zeiten für
das Bachfegen von Rechts Wegen zusteht. Wenn Georg Ruf ferner
behauptet, daß die Hertleinin zu weit gegraset habe,
so fragt es sich, ob er diese auf der That betreten hätte,
oder ob er sonstigen Beweis liefern könne, auch kann
er einen Augenschein verlangen. –
Georg
Ruf erwiderte, daß er der benannten Verpachtung zwar
kein Hinderniß in den Weg legen wolle, für dieses
mal keinen Augenschein verlangen und sich zufrieden stelle;
nur ist ihm die Hertlein als Gräserin nicht recht und
schloß mit der Äußerung: „Das wenige
Gras macht ihn nicht arm und den Mühler nicht reich.“
Aus dieser
Äußerung schließt nun Mühlbesitzer Georg
Pfettner, daß ihn der Georg Ruf den Vorwurf macht, daß
er, nämlich Pfettner, nach des Nächsten Habe strebe
und erklärt, daß er von nun an die Graserey an
dem Mühlbache nicht mehr in Anspruch nehme, aber auch
den Bach nicht mehr fege.
Nun wurden
die anwesenden Angraenzer: „Balthasar Güner, Mich:
Däumler, Franz Weiß, Madalena Riegel, Georg Ruf,
Franz Hufnagel, hier; Friedrich Schuh und Paulus Braun in
Dürrnfarrnbach und Ortsgemeinde Kirchfarrnbach, welche
von der Verwaltung vertreten ist,“ vernommen. Deren
einstimmige Aussage lautet, „daß sie sich weder
um die Bachgraserey noch um das Bachfegen annehmen; jene ist
ein Recht so wie dieses ist eine Obliegenheit des je- und
nunmehrigen Besitzers der hiesigen Mühle schon seit undenklichen
Zeiten, und so, wie es bisher war, soll und muß es auch
für die Zukunft bleiben.
Diese
Aussage wird auch von der Verwaltung anerkannt. Da aber Georg
Pfettner sich damit nicht begnügen lassen will, und diese
Sache weiter verfolgen möchte, so wird ihm von dieser
Verhandlung Abschrift ertheilt.
II. Der
Wirth Michael Däumler hat gegen den Melber und Unterhändler
Michael Schwarz Klage erhoben und zwar wegen einer Forderung
von 46. fl. – für zwei S(ch)äffel Weizen und
28. fl. – Darlehen, in Summa: 74 fl. –
Der Angeklagte:
Michael Schwarz, ist aber nicht erschienen, ist also gegen
die Verwaltung ungehorsam, weßhalb die beabsichtigte
Vermittlung und Aussöhnung nicht bezweckt werden konnte,
und dem Kläger sogleich das verlangte Klageattest ausgefertiget
wurde.
Hiermit
wurde diese lange Sitzung geschlossen.
G. w.
o.
Gemeindeverwaltung.
Köninger, Vorsteher
Hufnagel
Beer
Schuster.
Pfettner |