Protokoll vom 21. Juni 1857
 
     
 
         
   

Kirchfarrnbach, am 21ten Juni 1857.

Es musste in diesem Monate von der hiesigen Gemeindeverwaltung die dritte Sitzung anberaumt und abgehalten und dabei folgende Geschäfte vollzogen werden.

I. Der Gutsbesitzer Georg Ruf dahier, senior, hat gegen den Mühlbesitzer Georg Pfettner Beschwerde erhoben, weil dieser die Graserey an dem Mühlbache, an dem der erstere auch ein Grundstück besitze, an den Tagelöhner Lorenz Hertlein verpachtet habe und dessen Eheweib zu weit über die Bachgränze grase. -

Dem Georg Ruf wurde hierauf bedeutet, daß er gegen die Verpachtung fraglicher Bachgraserey nichts einwenden könne, weil diese dem Georg Pfettner schon seit undenklichen Zeiten für das Bachfegen von Rechts Wegen zusteht. Wenn Georg Ruf ferner behauptet, daß die Hertleinin zu weit gegraset habe, so fragt es sich, ob er diese auf der That betreten hätte, oder ob er sonstigen Beweis liefern könne, auch kann er einen Augenschein verlangen. –

Georg Ruf erwiderte, daß er der benannten Verpachtung zwar kein Hinderniß in den Weg legen wolle, für dieses mal keinen Augenschein verlangen und sich zufrieden stelle; nur ist ihm die Hertlein als Gräserin nicht recht und schloß mit der Äußerung: „Das wenige Gras macht ihn nicht arm und den Mühler nicht reich.“

Aus dieser Äußerung schließt nun Mühlbesitzer Georg Pfettner, daß ihn der Georg Ruf den Vorwurf macht, daß er, nämlich Pfettner, nach des Nächsten Habe strebe und erklärt, daß er von nun an die Graserey an dem Mühlbache nicht mehr in Anspruch nehme, aber auch den Bach nicht mehr fege.

Nun wurden die anwesenden Angraenzer: „Balthasar Güner, Mich: Däumler, Franz Weiß, Madalena Riegel, Georg Ruf, Franz Hufnagel, hier; Friedrich Schuh und Paulus Braun in Dürrnfarrnbach und Ortsgemeinde Kirchfarrnbach, welche von der Verwaltung vertreten ist,“ vernommen. Deren einstimmige Aussage lautet, „daß sie sich weder um die Bachgraserey noch um das Bachfegen annehmen; jene ist ein Recht so wie dieses ist eine Obliegenheit des je- und nunmehrigen Besitzers der hiesigen Mühle schon seit undenklichen Zeiten, und so, wie es bisher war, soll und muß es auch für die Zukunft bleiben.

Diese Aussage wird auch von der Verwaltung anerkannt. Da aber Georg Pfettner sich damit nicht begnügen lassen will, und diese Sache weiter verfolgen möchte, so wird ihm von dieser Verhandlung Abschrift ertheilt.

II. Der Wirth Michael Däumler hat gegen den Melber und Unterhändler Michael Schwarz Klage erhoben und zwar wegen einer Forderung von 46. fl. – für zwei S(ch)äffel Weizen und 28. fl. – Darlehen, in Summa: 74 fl. –

Der Angeklagte: Michael Schwarz, ist aber nicht erschienen, ist also gegen die Verwaltung ungehorsam, weßhalb die beabsichtigte Vermittlung und Aussöhnung nicht bezweckt werden konnte, und dem Kläger sogleich das verlangte Klageattest ausgefertiget wurde.

Hiermit wurde diese lange Sitzung geschlossen.

G. w. o.
Gemeindeverwaltung.
Köninger, Vorsteher
Hufnagel
Beer
Schuster.
Pfettner

   
         
 
 
 
 
zurück zum Verz. "Heimatg. Leseb."