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Kirchfarrnbach, 11 Juli 1857.
In dieser
Sitzung wurde folgender Gegenstand verhandelt.
Joseph
Güner hat gegen den Wirth Michael Däumler Klage
erhoben, daß dieser von ihm einen Behälter in Besitz
genommen habe, den er nicht rechtlich ansprechen könne,
weßhalb zur Vermittlung dieser Sache heute Sühntermin
anberaumt wurde, wobei sich herausgestellt hat, daß
Mich: Däumler vor etwa 4 Jahren einen doppelten, dem
Joseph Güner abgepfändeten, Behälter gestrichen
[ersteigert] habe, welcher aber von diesem verändert
wurde; Däumler nahm dagegen einen einfachen Behälter,
welcher von dem Joseph Güner bei Peter Däumler versteckt
war. –
Die Gemeindeverwaltung
machte nach langen Debatten den Vorschlag, daß Däumler
diesen Behälter zurückgeben möge und Joseph
Güner den Strichpreis: 2. fl. 30. x: dem Däumler
zu ersetzen habe, womit beide endlich zufrieden waren, und
somit die Sache vermittelt und ausgesöhnt war.
G. e.
v.
Gemeindeverwaltung.
Köninger, Vorsteher.
Hufnagel
Beer.
Schuster.
Pfettner.
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