Also
auch der Flurwächter selbst wurde bei zwei Feldfreveln
ertappt. Die Anzeigegebühr bekam natürlich nicht
er, sondern wurde der Armenkasse vermacht.
Die Verfahrensweise
wurde von der Obrigkeit angeordnet und in erster Zeit auch
in etwa befolgt.
Aus §
21 den "Instruktionen" (siehe Protokoll Nr. 34):
"Verfahren
1) des
Flurwächters:
Der
Flurwächter hat ein eigenes Register zu führen,
welches folgende Rubriken enthält:
Fortlaufende
Nummer, Tag und Stunde des verübten Frevels, Bezeichnung
des Frevlers, Beschreibung des Frevlers, Müthmaßlicher
Betrage des angerichteten Schadens, Besondere Bemerkungen.
...
2) Des
Gemeinde-Vorstehers:
Der
Gemeinde-Vorsteher führt für die Flurfrevel ein
eigenes Strafbuch. Dieses enthält folgende Rubriken:
Anzeige,
und zwar
fortlaufende
Nummer des Anzeige-Registers, Bezeichung des Frevlers, Beschreibung
des Frevels, Muthmaßlicher Betrag des angerichteten
Schadens, Besondere Bemerkungen,
Verfügung
des Gemeinde-Vorstehers,
Tag
der Abwandlung durch den Gemeinde-Ausschuß, Erklärung
der Angezeigten, Art der Abwandlung, und zwar Betrag der Strafe,
Schadensersetz, Anzeigegebühr.
Der Gemeindevorsteher
hat am Schlusse jeder Woche das Anzeige-Register des Flurwächters
in Empfang zu nehmen, und den Ihnhalt desselben in das Strafbuch
zu übertragen, dem Flurwächter aber das Anzeige-Register
sofort wieder zurückzugeben.
--- "
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