Kirchfarrnbach,
29 November 1857.
In der
heutigen öffentlichen Gemeindesitzung wurden folgende
Geschäfte vollzogen.
1., Jedes
Gemeindeverwaltungsmitglied soll ein offenes Auge auf verkauftes
Schlachtvieh haben, damit die Verkaufe desselben vorschriftsgemes
angezeigt werden.
2., Bei
tiefem Schnee hat Beer in Kirchfarrnbach das Ausschaufeln
der Wege anzuordnen und zu leiten. In Dürrnfarrnbach
besorgt dieses der Vorsteher.
3., Auf
Verlangen des Renz u. Danner wird bezeugt, daß Schreiner
Strebel nicht mehr Waldaufseher, und zu Anzeigen nicht mehr
befugt ist. Seine Verpflichtung kann nicht als gültig
anerkannt werden. G. w. o.
Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher Weiß.
Schuster Braun Hufnagel |