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Kirchfarrnbach,
15 Februar 1858.
Es wurde
folgender Gegenstand berathen.
Nach reiflicher
Ueberlegung hat man die feste Ueberzeugung gewonnen, daß
in der hiesigen Landgemeinde, wie in anderen Gemeinden, die
Bildung einer Siebnergesellschaft nothwendig ist, weßhalb
von der Gesamtgemeinde hierüber ein besonderer Beschluß
gefasst wurde, auf welchen sich hier bezogen wird.
G.
w. o.
Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher.
Weiß Pfleger.
Beer.
Braun
Schuster
Hufnagel. |
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