| Bei 
                    heute stattgefundener öffentlicher Sitzung wurde Erklärung 
                    abgegeben für Aufhahmsgesuch des Georg Prais aus Dürrnfarrnbach. Nach gewissenhaft 
                    gepflogener Berathung und reiflicher Überlegung muß 
                    hiermit die unterzeichnete Gemeindeveraltung und Armenpflege 
                    dem Ansäßigmachungs- und Verehelichungsgesuche 
                    des ledigen Georg Prais, aus Dürrnfarrnbach, und nicht 
                    von hier gebürtig, und der ledigen kath. Scheller von 
                    hier, mit folgender Erklärung entgegen treten. 1., Hier 
                    und in Dürrnfarrnbach ist kein neuer Taglöhner nothwendig; 
                    denn alle Gemeindeglieder besorgen ihre Arbeiten durch ihre 
                    eigenen Leute und durch die im eigenen Brode stehenden Dienstboten. 
                    Die Angabe: „Arbeit erhalten Prais bei dem Bauer Schuh 
                    in Dürrnfarrnbach“ ist nach Aussage dieses Bauers 
                    eine pure Unwahrheit. 2., Hefenhandel 
                    und Botenlohn in Verbindung mit Brodsammeln, womit sich bisher 
                    die ledige Kath. Scheller mit ihren außerehelichen Kindern 
                    so nothdürftig ernähren konnte, können die 
                    Existenz einer Familie nie begründen; und um Tagelohn 
                    ist Schellerin in der ganzen Gemeinde als fleißige Arbeiterin 
                    nicht bekannt und wird es in ihrem jetzigen und späteren 
                    Alter nie mehr werden. –Gleiches ist auch bei Prais der Fall.
 3., Die 
                    Verhältnisse des Prais sind der Gemeindeverwaltung und 
                    Armenpfleger dahier so bekannt, dass sie gewiß weiß, 
                    die Angabe des Besitzes baarer fünfzig Gulden kann sich 
                    nicht im Geringsten auf Wahrheit gründen. – Auch 
                    die ledige Kath. Scheller besitzt kein Vermögen und hat 
                    auch von ihrem Vater keines zu hoffen, Daß es sich so 
                    verhält, ist leicht zu begreifen, denn der alte Carl 
                    Scheller ist ja so arm, dass er schon mehre Jahre aus der 
                    hiesigen Armenkasse das Almosen erhalte, ist eine reine Unmöglichkeit 
                    und also eine weitere Unwahrheit, und so kämen beide 
                    Personen ganz mittellos in die Ehe, könnten sich also 
                    nicht häuslich einrichten und ist daher in Voraussicht 
                    zu erkennen, dass 4., die 
                    Ehe des Prais mit der Schellerin eine unzufriedene und unglückliche 
                    Ehe werden würde. Beide Personen müssten bald der 
                    hiesigen, ohnehin mit Armen sehr belästigten, Gemeinde 
                    zur Last fallen. - Unter 
                    diesen Umständen kann die Gemeindeverwaltung und Armenpflege 
                    dahier ihre Einwilligung zu obigem Gesuche nicht ertheilen 
                    und muß daher auf Abweisung dringen. G. w. 
                    o. Gemeindeverwaltung 
                    und Armenpflege.Köninger, Vorsteher
 
 |