Wurde ein gewisser
Antrag, nach welchem über das s. g. Pfarrbücklein
auf den den hiesigen Ortsfahrweg ein Pflaster gemacht werden
soll, in Berathung gezogen und darauf erklärt, daß
dieses Pflaster nicht nothwendig sey, die Gemeinde hiezu nicht
verbindlich seyn wird, weil der bezeichnete Wasserablauf vom
Pfarrbrunnen herbeigeführt werde; - auch hat der Taglöhner
Grg: Schwarz seine Ausfuhr auf dem benannten Platze und kann
daher ein Pflaster nicht wohl angebracht werden.
G. w. o.
Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher.
Beer.
Weiß
Hufnagel.
Schuster