I. In
Folge Kglch: landgerichtlichen Auftrages wurde heute der Leumund
des ledig: Veit Schwarz berathen. So lange er hier war, hat
er sich ordentlich und lobenswerth betragen, man hörte
von ihm nie etwas Nachtheiliges und kann daher sein Leumund
gut genannt werden. Er und seine Aeltern haben kein Vermoegen.
II. Hierauf
wurde folgende, vom Flurer angezeigte Feldfrevel abgewandelt.
Angezeigt wurden Simon Weißfloch aus Seubersdorf wegen:
Gegangen über Wiesen des Berghold und Franz Weiß
dahier.
Georg
Redlingshöfer in Oberndorf wegen Hüten mit 2 Stück
Vieh auf Rainen.
Beide
wurden, unter Ertheilung starker Verweise, von der Strafe
freigesprochen; müssen jedoch die Anzeigegebühren
bezahlen, a 17. xz.
G. w.
o.
Gemeindeverwaltung.