Ad Nro: 1735.
Auf die Verfügung des Kgl: Landgerichtes vom 15. d.
M. wurde heute in öffentlicher Gemeindeverwaltungs-Sitzung
über die Vermögens- und Erwerbs-Verhältnisse
des Maurersgesellen Leonhard Berghold, in der Gemeinde Deberndorf
heimathlich, Berathung gehalten. Es hat sich Folgendes ergeben.
Derselbe besitzt hier ein halbes Haus mit 27 D: Wiese und
Gärtchen, welches erkauft wurde nun: 530. fl. –
ferner an Aeckern 1,6 am Langenzenner Weg
ferner an Aeckern 0,86 am Langenzenner Weg 100. fl. -
ferner an Aeckern 0,94. am Oberndorfer Weg 130. fl. –
ferner an Aeckern 2,15 in der Zeil 130. fl. –
Summa des Vermögens: 890. fl. –
Auf diesem
Gesamtbesitzthum haften: 900 fl. – Hypothek und Privatschulden,
so, daß genannter Leonhrd: Berghold von dem Ertrag dieser
Grundstücke die Zinsen von seinen Passivkapitalien nicht
entrichten kann und daher seinen Lebensunterhalt einzig und
allein durch Tagelohn als Maurersgesell erwerben muß.