In Folge
einer Bekanntmachung der Kgl: Landgerichtes v. 16. d. M. im
Amts- und Anzeigeblatt No: 2 eingerückt am 25 Dezb. v.
J. hat die hiesige Landgemeinde binnen 4 Wochen an den Stadtschreiber
Albrecht in Langenzenn als Distrikts-Kassier 55. fl. 7. xrz:
Distriktsumlange zu bezahlen. Es wurde daher heute in öffentlicher
Sitzung der Beschluß gefasst, daß benannter Betrag
als Umlage sofort, a Steuergulden 9 ¼ xrz: erhoben
werden soll. Der Gemeindepfleger Weiß hat das Geld in
Empfang zu nehmen und rechtzeitig abzuliefern. –
Nun wurde
auf Verlangender Gemeindeglieder in Kirchfarrnbach beschlosssen,
daß der Betrag an der obigen Distriktsumlage für
die Ortsgemeindeglieder dahier von dem Kassabestand der Ortskasse,
der in 50. fl. 26 ¾ xrz: besteht, bezahlt werden dürfe:
in Summa: 23 fl. 47. ½. xrz.
Diese
Beschlüsse bestätigen durch Unterschrift:
g. w. o.
Die Gemeindeverwaltungsmitglieder:
Kohler Vorsteher.
Beer.
Weiß Pfleger.
Hufnagel.