Kirchfarrnbach,
am 8. Juni 1859.
In Folge
Auftrages K: Landgerichtes v. 31. v. Mts: pr: 6. d. M. wird
hiermit folgendes Zeugniß ausgefertiget.
Der ledige
Joh: Ruf von hier, gegenwärtig im Dienste zu Nürnberg,
hat sich in früherer Zeit, so lange er sich nämlich
in der hiesigen Gemeinde aufgehalten hat, lobenswerth betragen
und sich guten Leumund erworben. Seit mehreren Jahren aber
ist von dessen Leumund, da er sich in entfernte Dienste begeben
hat, nichts bekannt.
Vermögen
an Mobilien u. Immobilien hat er und seine noch lebende Mutter
nicht. Er muß also seinen Lebensunterhalt blos durch
Dienstlohn erwerben.
a. u.
s.
Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher, Schuster. Hufnagel.
Beer. Weiß Pfleger.
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