Protokoll vom 20. Mai 1856
 
     
 
         
    Kirchfarrnbach, 20 Mai 1856.

Der Flurwächter Georg Strebel von hier hat angezeigt, daß er den Bauer Peter Braun aus Dürrnfarrnbach an dem Klingenwasen und seinem angränzenden Acker einen Markstein habe setzen sehen. Dieses gab Veranlassung, die Gemeindeverwaltung zusammen berufen zu lassen, und dem Peter Braun zum Verhöre ziehen zu können. –
Auf Vorhalt und Befragen hat dieser erklärt: „Er habe fraglichen Stein nicht versetzt, sondern, weil er umgefallen war, blos aufgerichtet und glaubte, dieses habe nichts zu bedeuten; eine eigennützige Absicht hätte er dabei nicht gehabt.“ –

Nach Besprechung der hier obwaltenden Kritiken wurde beschlossen, daß dieser Stein von den Siebenern gehoben werden müsse; steht er nicht auf seiner richtigen Stelle, so soll die Gem: Verwaltung im Kgl. Landgerichte anfragen; ob die Ortspolizeibehörde diese Sache vermitteln dürfe oder nicht, und also in letztem Falle zu weiteren Anzeige bringen müsse.

Dem Peter Braun wurde ernstlich bedeutet, daß alles eigenmächtige Berühren der Marksteine strengstens verboten ist.

So berathen und beschlossen
g. w. o.
Die Gemeindeverwaltung
Köninger, Vorsteher.
Hufnagel
Pfettner
Beer.
Schuster.

   
         
 
 
 
 
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