6.)
Auch das Doppelfenster in der Giebelseite des Projekts müßte
fallen, da es ja doch durch die Orgel verstellt also wertlos
würde und die Orgel hiewiederum durch dies Fenster
in ihrem Rücken den Einflüssen durch Witterung
zu sehr ausgesetzt wäre.
Das
Rosettenfenster in der Spitze des Giebeldreieckes durch
zwei weitere solche Fenster über der Basis des Giebeldreieckes
vermehrt und dieselben mit gotischen Maßwerken ausgestattet
und buntverglast würde der Beleuchtung der Orgelempore
vom Giebel aus genügen und letzteren überdies
zur Zierde gereichen.
Erster Plan Erdgeschoss
7.)
Auch wird es nicht angehen, in einer neuen Kirche die Frauenbänke
bis zur Umfassungsmauer laufen zu lassen, vielmehr ist an
derselben ein schmaler Abstand von der Wand zu lassen, daß
die Bänke von beiden Seiten betreten und verlassen werden
können.
8.) Die
Sakristei ist neuzuerbauen. Die Erhöhung der aus der
Sakristei in den Chor des Turmes führenden spitzbogigen
Steintüre ist im Kostenvoranschlag. Dieses Türchen
ist aber bei der notwendigen Auffüllung der Sakristei
um 0,90 Meter zu erhöhen.
9.) Auch
das Plattenbeleg Schiffes müßte um 0,30 m und das
des Chores um 0,40 m aufgefüllt und erhöht werden.
10.) Ob
das Stiegenhaus nicht zu streichen und der Aufgang zum Kirchenboden
und Turm besser von der Orgelempore des verlängerten
Schiffes aus bewerkstelligt würde, will man dem sachverständigen
Ermessen der kgl. Baubehörde anheim geben.
Erster Plan, Emporen