Die Sage vom Steinkreuz
ist leider den bisher befragten Kirchfarrnbachern nicht
mehr geläufig. Am Mühlweg gegenüber dem
heutigen Anwesen Fliehr stand bis vor etwa gut einem
halben Jahrhundert ein Steinkreuz.
1943(?)
ermahnte noch das Landratsamt die Gemeinde, das ziemlich
stark beschädigte Steinkreuz instandzusetzen. Die
Lage wird mit etwa 50 Meter vom Ortskern (?) entfernt
am Mühlweg angegeben.
"Am
östlichen Ausgang des Ortes, am Wege zum Jungfernbrunnen,
stand ein Steinkreuz, 64 x 77 x 18 cm, war aus Keupersandstein
und hatte auf der Vorderseite ein H eingeritzt. Der
Stein war abgebrochen und lag am Boden. 1950 bei einem
Straßenbau ist der Stein verschwunden." (Franz
Zettler, Das Steinkreuz, 1960 S.16)
Ein
Müllersbursche aus Klausaurach (?) soll dort einen
Mann erstochen(?) haben, der zurück in sein Dorf(?)
wollte.
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Es
war kein Gedenkkreuz für einen Unfall, der sich
dort ereignet hat sondern ein sogenanntes Sühnekreuz,
mit dem eine Bluttat, das heißt ein Totschlag
einst verbunden war.
Die
Sitte, einem Erschlagenen einen Stein zu setzen, geht
auf einen germanischen Rechtsbrauch zurück. Zur
Abwehr der Blutrache konnte ein Totschlag durch Bezahlung
des sogenannten Wer- oder Manngeldes an die Hinterbliebenen
gesühnt werden. Die Steinsetzung war ein Teil der
Sühneleistung.
Die
Kreuzform entstand nach Einführung des Christentums.
Dieser Rechtsbrauch fand mit der Halsgerichtsordnung
Karls V. im ersten Drittel des sechzehnten Jahrhunderts
sein Ende.
Die
nächsten noch erhaltenen Kreuze dieser Art gibt
es bei Oberreichenbach und bei Hirschneuses.
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