Ein heimatgeschichtlicher Gang durch Kirchfarrnbach
A14, A16 und das ehemalige Hirtenhaus
A14, das einstige Schneiderbauerngütl Nr.8
A14 vom Kirchurm aus gesehen im Jahr 1967
 
A14 mit A16 heute

Das "Schneiderbauerngütl" A14 hatte manchmal dieselben Besitzer wie das "Schneiderbauerngut" (alte Hs-Nr.9), z.B. Schneider, Georg Weiß, Simon Güner, Johann Georg Güner. Es gehörte aber nicht zum Spital Langenzenn, sondern zur Kirchfarrnbacher Pfarrei. 1812 bewohnte es der Tagelöhner Zoll, der 1 1/4 Morgen Feld hatte. 1866 kaufte

 

es der Schafsknecht Johann Stephan Waelzlein, dessen Nachkommen (Eichler) noch heute auf dem Anwesen sind. 1919 erfolgte der Abbruch und der Neubau des Wohnhauses A14. Das Wohnhaus A16, Heizungsbau Breitsprecher, war früher die Scheune von A14.

 
Das ehemalige gemeindliche Hirtenhaus zu Beginn der Straße B

Hier westlich A19 stand das Hirtenhaus HH Nr.6. Die alten Plannummern 148, 147a,b,c und 142 waren einst mit dem Hirtenwesen verbunden. A19 und A17 standen am Ufer des Hirtenweihers, im Bereich des damaligen Weihers sind heute A15 und D1, am Ufer wäre D3.

Das Hirtenhaus war laut Urkataster "seit unfürdenklichen Zeiten Eigentum der Gemeinden Kirchfarrnbach und Oberndorf." Die Grundstücke nördlich heißen: Hirtengarten (148), Hirtenwiese (147a,c), Hirtenweiher (147b), Hirtenleithen (142). Damit verbunden waren sämtliche "Gemeindestücke" wie zum Beispiel die "16 Morgen oberer Hutwasen" oder die "6 Morgen Hutwasen der Badberg" (1809). Die Rechte über das Miteigentum der einzelnen Anwesen wurden 1597 nach viel "Streitt und Uneinigkeit" in der "Dorfs-Gemeinds.Ordnung" festgelegt.

 

Im 19. Jahrhundert kam es aber immer wieder durch die vielen neuen "Kleinbegüterten" zu Differenzen über die "Gerechtigkeit der Weidenschaft". Das Hirtenhaus war zugleich Gemeindearmenhaus mit gemeindlicher Krankenstube. Hier lebten die ärmsten der Armen. Durch Umlagen wurde für das Allernötigste gesorgt. Zwischen den Jahren 1926 und 1929 wurden Wohnhaus und Scheune abgebrochen. Am 9. März 1943 kaufte Michael Behringer das Grundstück.

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